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Kurs zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärztinnen und Ärzte
als Onlinekurs mit Blended Learning

1 Allgemeine Informationen

Unsere Blended-Learning-Onlinekurse werden in zwei Teile aufgeteilt:

1. Teil: 50% Selbststudium  = E-Learning-Teil online in unserem Learning Management System (LMS)

2. Teil 50% Präsenzteil = Webinar live online mit Dozent:in

 

Bei diesem Kurs-Format wird KEIN Präsenzteil vor Ort angeboten. Falls Sie einen Kurs vor Ort besuchen möchten, wählen Sie bitte einen Blended Learning - Präsenzkurs oder reinen Präsenzkurs.

Sie erhalten schnellstmöglich eine Bestätigung per E-Mail mit weiteren Informationen sowie den entsprechenden Kurszeiten.

Bitte beachten Sie, dass wir dazu von Ihnen eine persönliche E-Mail-Adresse benötigen, damit es innerhalb unseres Systems nicht zu Verwechslungen kommt.

 

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Laut den gesetzlichen Vorgaben darf Röntgenstrahlung am Menschen nur angewendet werden, wenn die Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz vorliegen.

Merkblatt zum Erwerb der Fachkunde für den Bereich der Röntgendiagnostik

 

Personen, die Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen müssen:

 

  • Ärzte, die nicht die erforderliche Fachkunde besitzen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenstrahlung am Menschen anwenden (Kurs nach Anlage 7.1 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin)
  • Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen (Kurs nach Anlage 7.2 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin)

 

Personen, die die Fachkunde im Strahlenschutz besitzen müssen:

 

  • Strahlenschutzverantwortlicher (SSV), soweit kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist
  • Strahlenschutzbeauftragter (SSB)
  • Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung am Menschen anwenden
  • Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen
  • Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten oder Röntgenaufnahmen befunden

 

Folgende Voraussetzungen müssen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz erfüllt werden:

 

  1. Teilnahme an einem Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz (8 Std.)
  2. Teilnahme an einem Grundkurs im Strahlenschutz (24 Std.)
  3. Teilnahme an einem Spezialkurs in der Röntgendiagnostik (20 Std.)

    Je nach Bundesland besteht die Möglichkeit, den Kurs zum Erwerb der Kenntnisse (8 Std.) und den Grundkurs (24 Std.) kombiniert zu absolvieren. Dadurch reduziert sich die Kursdauer.

    In einingen Bundesländern vermitteln wir lediglich den theoretischen Teil des Kenntniskurses. Der praktische Teil der Kenntnisvermittlung erfolgt dann im jeweiligen Anwendungsgebiet in Ihrem Hause durch einen Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz, unter dessen Aufsicht der / die Kursteilnehmer / in bei der Anwendung steht oder durch eine von diesem beauftragte Person, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt.

     
  4. Erwerb der Sachkunde
    Die Sachkunde wird unter Anleitung, ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes, der auf dem betreffenden Anwendungsgebiet die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, und durch den Nachweis einer ausreichenden Anzahl dokumentierter Untersuchungen in einer Klinik oder Praxis erworben. Der Erwerb der Sachkunde ist durch ein Zeugnis nachzuweisen.

 

Je nach Anwendungsgebiet müssen noch weitere Spezialkurse besucht werden (z.B. Spezialkurs Computertomographie, Spezialkurs Interventionsradiologie, Spezialkurs Digitale Computertomographie). Gerne beraten wir Sie individuell.

Die erworbenen Kenntnisse / Fachkunde im Strahlenschutz müssen alle 5 Jahre aktualisiert werden.