Durchführung der Strahlenschutzkurse während der Corona-Pandemie
Die z. Zt. geplanten Strahlenschutzkurse können nach aktuellem Stand durchgeführt werden. Die Anzahl der Kursplätze richtet sich nach den derzeit geltenden Corona-Verordnungen. Da sich die Pandemielage jedoch sehr schnell ändern kann, bitten wir um Verständnis, falls wir die Teilnehmerzahlen reduzieren oder Kurse absagen müssen.
An allen Kursstandorten besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, i. d. R. bis zum Erreichen des Sitzplatzes.
Wir möchten alle Teilnehmer bitten, die an den Standorten geltenden Schutzmaßnahmen zu beachten.
Anmeldungen zu weiteren Kursen sind jederzeit möglich, gerne per Post, Fax oder online. Aktuelle Termine und Standorte sind auf unserer Homepage ersichtlich. Wir werden den Eingang aller Anmeldungen schriftlich bestätigen.
Einer Übersicht der abgesagten Kurse finden Sie hier
Auf den folgenden Seiten finden Sie Termine und Informationen zu den von uns angebotenen Strahlenschutzkursen nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Alle von uns angebotenen Kurse werden nach den jeweils geltenden Richtlinien durchgeführt. Unsere Kurse sind von den zuständigen Behörden / Stellen anerkannt und bundesweit gültig.
Nach den Richtlinien Strahlenschutz in der Medizin und Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin anerkannte Aktualisierungskurse können auch zur Aktualisierung von Fachkunden und Kenntnissen im Strahlenschutz in der Tierheilkunde herangezogen werden. Bitte erkundigen Sie sich dies bzgl. bei Ihrer zuständigen Tierärztekammer.
Bis 14 Tage vor Kursbeginn ist die Stornierung einer Anmeldung kostenfrei möglich. Für Anmeldungen, die nicht bis 14 Tage vor Kursbeginn zurückgezogen werden, muss die Teilnahmegebühr zu 50% berechnet werden. Ab 7 Tage vor Kursbeginn wird die volle Kursgebühr berechnet. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Absage. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, Kurse spätestens 2 Wochen vor Beginn abzusagen.