8-Std. Kenntniskurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz
Zielgruppe
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs 1. Nr. 1 müssen besitzen:
Ärztinnen und Ärzte, die keine Fachkunde im Strahlenschutz benötigen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenstrahlung anwenden (z.B im Zuge der Weiterbildung).
8-Std. Teleradiologiekurs zum Erwerb der Kenntnisse nach StrlSchV
Zielgruppe
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs 1. Nr. 2 müssen besitzen:
Ärztinnen und Ärzte, die am Ort der technischen Durchführung in der Teleradiologie tätig sind und keine Fachkunde besitzen.
Inhalt
Rahmenbedingungen und Rechtsvorschriften
Organisation
Teleradiologische Komponenten der Röntgeneinrichtung
Arzt am Untersuchungsort
Aufzeichnungs- u. Aufbewahrungspflichten
Schriftliche Prüfung
20-Std. Grundkurs nach StrlSchV für Ärztinnen / Ärzte
Zielgruppe
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach §47 StrlSchV müssen besitzen:
Strahlenschutzverantwortliche (SSV), soweit kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist
Strahlenschutzbeauftragte (SSB)
Ärztinnen und Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung am Menschen anwenden
Ärztinnen und Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen
Ärztinnen und Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten oder Röntgenaufnahmen befunden