Zur Erlangung der Fachkunde stehen zwei Merkblätter zur Verfügung:
Neu ab 01.01.2025 gilt: Merkblatt zum Erwerb der Fachkunde für Ärztinnen und Ärzte*
*Nach Absolvierung des Grundkurses und der Geräteeinweisung nach § 98 StrlSchV gelten die Kenntnisse im Strahlenschutz als erworben. Diese müssen - je nach Bundesland - von der zuständigen Ärztekammer bescheinigt werden. Mit dem Erwerb der Sachkunde kann nun begonnen werden.
Bisher: Merkblatt zum Erwerb der Kenntnisse und Fachkunde für Ärztinnen und Ärzte
Ärztinnen und Ärzte, die ausschließlich Kenntnisse im Strahlenschutz benötigen (z.B. im Rahmen der Weiterbildung), können diese weiterhin durch Absolvierung eines 8-Std. Kenntniskurses erwerben.