Zur Erlangung der Fachkunde stehen zwei Merkblätter zur Verfügung:

Neu ab 01.01.2025 gilt: Merkblatt zum Erwerb der Fachkunde für Ärztinnen und Ärzte*

*Mit der Absolvierung des 20-Std. Grundkurses sowie der Geräteeinweisung nach § 98 StrlSchV gelten die Kenntnisse im Strahlenschutz als erworben und mit dem Erwerb der Sachkunde kann begonnen werden.

Bisher galt: Merkblatt zum Erwerb der Kenntnisse und Fachkunde für Ärztinnen und Ärzte

Ärztinnen und Ärzte, die ausschließlich Kenntnisse im Strahlenschutz benötigen (z.B. im Rahmen der Weiterbildung), können diese weiterhin durch Absolvierung eines 8-Std. Kenntniskurses erwerben.