Mit diesem Kurs können Sie den Röntgenschein für den Bereich Teletherapie, Brachytherapie und Röntgentherapie erwerben. 

Zugelassene Berufsgruppen

Unterstützende Tätigkeiten sind Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung unter Aufsicht und Verantwortung eines/r fachkundigen Arztes/Ärztin erlaubt, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz durch die Teilnahme an einem 40-Std. Kurs erworben haben. 

-> nicht-ärztl. med. Assistenzpersonal, z. B. MFA, Pflege u- Funktionspersonal, ZFA, TFA 

Liste mit einer Auswahl von Gesundheitsberufen für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz für med. Assistenzpersonal

Klicken Sie hier um die Übersicht zu öffnen.

Hinweis zum Ausbildungsnachweis

Da der Kursveranstalter prüfen muss, ob eine abgeschlossene medizinische Ausbildung vorliegt, bitten wir vor Kursbeginn um Zusendung des entsprechenden Nachweises in Kopie per Post, Fax oder Email.

Personen mit Ausbildungen, die hier nicht aufgeführt sind, sollten vor Kursanmeldung bei der zuständigen Stelle nachfragen, ob eine Kenntniskursbescheinigung nach erfolgreichem Kursbesuch ausgestellt werden kann.

Inhalte

Theoretischer Teil (20 Unterrichtseinheiten) 

  • Erzeugung von ionisierender Strahlung 

  • Biologische Wirkung von ionisierender Strahlung 

  • Dosimetrie / Dosisbegriffe 

  • Grundlagen der Strahlen- u. Röntgentherapie 

  • Grundlagen Strahlenschutz (apparativ, Patient, Personal) 

  • Strahlenschutzzubehör 

  • Vermeiden und Verhalten bei Störfallsituationen 

  • Qualitätssicherung 

  • Rechtsvorschriften, Richtlinien 

  • Schriftliche Prüfung 

 Praktischer Teil (20 Unterrichtseinheiten) 

  • Arbeitsabläufe und Bedienung von Bestrahlungsanlagen 

  • Vorbereitung der Patientenbestrahlung (Tischeinstellungen etc.) 

  • Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der Strahlentherapie 

  • Sicherheits- und Kontrollsysteme (Personenüberwachungs- u. Kommunikationssysteme, Not-Aus) 

  • Dosimetrie an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung 

  • Handhabung Personendosimeter

Der Lehrinhalt unserer Kurse entspricht der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin". Die von uns durchgeführten Kurse sind von den zuständigen Behörden anerkannt. Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz sind bundesweit gültig.

WICHTIG

Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen - ebenso wie die Fachkunde der Ärztinnen, Ärzte und MTR - alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Bescheinigung

Hat die teilnehmende Person den Kurs vollständig absolviert und die Prüfung bestanden, erhält sie im Nachgang eine Bescheinigung von uns per Post zugeschickt. Diese dient als Nachweis für die Kenntnisse im Strahlenschutz.