Mit diesem Kurs können Sie den Röntgenschein für den Bereich Teletherapie, Brachytherapie und Röntgentherapie erwerben.
Zugelassene Berufsgruppen
Unterstützende Tätigkeiten sind Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung unter Aufsicht und Verantwortung eines/r fachkundigen Arztes/Ärztin erlaubt, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz durch die Teilnahme an einem 40-Std. Kurs erworben haben.
-> nicht-ärztl. med. Assistenzpersonal, z. B. MFA, Pflege u- Funktionspersonal, ZFA, TFA
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Hinweis zum Ausbildungsnachweis
Da der Kursveranstalter prüfen muss, ob eine abgeschlossene medizinische Ausbildung vorliegt, bitten wir vor Kursbeginn um Zusendung des entsprechenden Nachweises in Kopie per Post, Fax oder Email.
Personen mit Ausbildungen, die hier nicht aufgeführt sind, sollten vor Kursanmeldung bei der zuständigen Stelle nachfragen, ob eine Kenntniskursbescheinigung nach erfolgreichem Kursbesuch ausgestellt werden kann.
Inhalte
Theoretischer Teil (20 Unterrichtseinheiten)
Erzeugung von ionisierender Strahlung
Biologische Wirkung von ionisierender Strahlung
Dosimetrie / Dosisbegriffe
Grundlagen der Strahlen- u. Röntgentherapie
Grundlagen Strahlenschutz (apparativ, Patient, Personal)
Strahlenschutzzubehör
Vermeiden und Verhalten bei Störfallsituationen
Qualitätssicherung
Rechtsvorschriften, Richtlinien
Schriftliche Prüfung
Praktischer Teil (20 Unterrichtseinheiten)
Arbeitsabläufe und Bedienung von Bestrahlungsanlagen
Vorbereitung der Patientenbestrahlung (Tischeinstellungen etc.)
Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der Strahlentherapie
Sicherheits- und Kontrollsysteme (Personenüberwachungs- u. Kommunikationssysteme, Not-Aus)
Dosimetrie an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Handhabung Personendosimeter
Der Lehrinhalt unserer Kurse entspricht der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin". Die von uns durchgeführten Kurse sind von den zuständigen Behörden anerkannt. Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz sind bundesweit gültig.
WICHTIG
Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz müssen - ebenso wie die Fachkunde der Ärztinnen, Ärzte und MTR - alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Bescheinigung
Hat die teilnehmende Person den Kurs vollständig absolviert und die Prüfung bestanden, erhält sie im Nachgang eine Bescheinigung von uns per Post zugeschickt. Diese dient als Nachweis für die Kenntnisse im Strahlenschutz.