Dieser Kurs ist nicht mehr verfügbar

Sehen Sie sich jetzt unsere aktuellen Kurse an und finden Sie eine passende Alternative.

Zu den aktuellen Kursen

4-Std. Kenntnis-Aktualisierungskurs für nicht-ärztl. Assistenzpersonal für die Anwendungsgebiete Nuklearmedizin und Strahlentherapie

Zugelassene Berufsgruppen und Anwendungsgebiete

Diese Aktualisierungskurse sind nach §49 Abs. 3 StrlSchV für nicht-ärztl. med. Assistenzpersonal für das Anwendungsgebiet Nuklearmedizin und/oder Strahlentherapie geeignet, welches den entsprechenden 40 Std. - Grundkurs bereits absolviert hat.

-> MFA, GuK, TFA etc. 

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen / Strahlenschutzgesetz / Strahlenschutzverordnung 

  • Erfahrungen der Ärztlichen Stellen 

  • Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung 

  • Strahlenschutz in der Nuklearmedizin l 

  • PET-CT / PET-MRT / SPECT-CT 

  • Strahlenexposition  

  • Aktuelle Entwicklungen in der Strahlentherapie 

  • Schriftliche Prüfung

Der Lehrinhalt unserer Kurse entspricht der Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin". Die von uns durchgeführten Kurse sind von den zuständigen Behörden anerkannt. Die aktualisierten Kenntnisse im Strahlenschutz sind bundesweit gültig. 

Hinweis

Erworbene Kenntnisse im Strahlenschutz müssen regelmäßig alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Wir empfehlen Ihnen, auf eine fristgerechte Aktualisierung zu achten, da diese zunehmend von den zuständigen Stellen geprüft wird.
Sollten Sie die fristgerechte Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz versäumt haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Aufsichtsbehörde und erkundigen sich, wie die Aktualisierung nachgeholt werden kann.

Format

Bei diesem Format absolvieren Sie den Aktualisierungskurs als 100% Webinar (live online).

Onlinekurse

Allgemeine Informationen zum Webinar.

Uhrzeiten

Die genauen Uhrzeiten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. 

Bescheinigung

Sobald Sie den Kurs vollständig absolviert und die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie im Nachgang eine Bescheinigung von uns per Post zugeschickt. Diese dient als Nachweis für die aktualisierten Kenntnisse / Fachkunde im Strahlenschutz.