Mit diesem Kurs können Sie Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben.
Hinweis
Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Zielgruppe
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs 1. Nr. 2 müssen besitzen:
Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen, insbesondere um die zur Feststellung der rechtfertigenden Indikation erforderlichen Angaben zu ermitteln und an den Teleradiologen weiterzuleiten sowie den Patienten aufzuklären.
Inhalte
Rahmenbedingungen und Rechtsvorschriften
Organisation
Teleradiologische Komponenten der Röntgeneinrichtung
Arzt am Untersuchungsort
Aufzeichnungs- u. Aufbewahrungspflichten
Praktische Übungen
Schriftliche Prüfung
Der Kurs gliedert sich in 4 UE Theorie und 4 UE Praktikum und Übungen.
Format
Rechtliches
Der Lehrinhalt unserer Kurse entspricht der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin".
Die von uns durchgeführten Kurse sind von den zuständigen Behörden anerkannt. Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz sind bundesweit gültig.
Bescheinigung
Sobald Sie den Kurs vollständig absolviert und die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie im Nachgang eine Bescheinigung von uns per Post zugeschickt. Diese dient als Nachweis für die Kenntnisse / Fachkunde im Strahlenschutz.