Mit diesem Kurs können Sie Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben.

Hinweis

Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Zielgruppe

Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs 1. Nr. 2 müssen besitzen:

Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen, insbesondere um die zur Feststellung der rechtfertigenden Indikation erforderlichen Angaben zu ermitteln und an den Teleradiologen weiterzuleiten sowie den Patienten aufzuklären.

Inhalte

  • Rahmenbedingungen und Rechtsvorschriften

  • Organisation

  • Teleradiologische Komponenten der Röntgeneinrichtung

  • Arzt am Untersuchungsort

  • Aufzeichnungs- u. Aufbewahrungspflichten

  • Praktische Übungen

  • Schriftliche Prüfung

Der Kurs gliedert sich in 4 UE Theorie und 4 UE Praktikum und Übungen.

Format

Rechtliches

Der Lehrinhalt unserer Kurse entspricht der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin".

Die von uns durchgeführten Kurse sind von den zuständigen Behörden anerkannt. Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz sind bundesweit gültig.

Bescheinigung

Sobald Sie den Kurs vollständig absolviert und die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie im Nachgang eine Bescheinigung von uns per Post zugeschickt. Diese dient als Nachweis für die Kenntnisse / Fachkunde im Strahlenschutz.