Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde, wie Sie die Kenntnisse oder Fachkunde bei einem Fristablauf aktualisieren können.

Die Zuständigkeit im Bereich der Strahlenschutzverordnung ist in jedem Bundesland in eigenen Zuständigkeitsverordnungen geregelt. Den Bundesländern ist gemein, dass die zuständige Behörde zum Bereich Arbeitsschutz gehört.

Das kann das Regierungspräsidium, das Gewerbeaufsichtsamt, die zuständige Ärztekammer oder die den Strahlenschutz betreffende Abteilung für Arbeitsschutz im Ministerium sein.