Das ist möglich, die Bescheinigung über den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz (= Röntgenschein) wird jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss der med. Ausbildung* zugesandt.
*s.u. Übersicht Gesundheitsberufe (ohne akademische Ausbildungen und Weiterbildungen), deren abgeschlossene Ausbildung als sonstige medizinische Ausbildung ohne weitere Voraussetzungen den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz ermöglichen.