Vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts in der bildgebenden Diagnostik wird der routinemäßige Einsatz patientennaher Strahlenschutzmittel (z. B. Gonadenschutz oder Bleischürzen) bei diagnostischen Röntgenuntersuchungen in der Regel nicht mehr für alle Untersuchungen empfohlen. Bei Kindern und Schwangeren kann der Einsatz von Patientenschutzmittel erwogen werden.
Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die aktuelle Empfehlung der SSK zur Verwendung von Patientenstrahlenschutzmitteln sowie auf die Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und die Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Computertomographie .
Es ist jedoch zu beachten, dass die derzeit gültige Sachverständigen-Prüfrichtlinie weiterhin das Vorhalten von Patientenstrahlenschutzmitteln fordert.
Wir empfehlen mit der jeweils zuständigen ärztlichen Stelle Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob ein der Einsatz von Strahlenschutzmitteln gefordert wird. So können etwaige Beanstandungen im Rahmen von Prüfungen der ärztliche Stelle in diesem Zusammenhang vermieden werden.