• Strahlenschutzverantwortliche, wenn keine Person als Strahlenschutzbeauftragte:r bestellt ist  

  • Strahlenschutzbeauftragte

  • Ärztinnen und Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlen zur Untersuchung oder Behandlung am Menschen anwenden  

  • Ärztinnen und Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen

  • MT-R

  • Medizinphysik-Expert:innen