Strahlenschutzverantwortliche, wenn keine Person als Strahlenschutzbeauftragte:r bestellt ist
Strahlenschutzbeauftragte
Ärztinnen und Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlen zur Untersuchung oder Behandlung am Menschen anwenden
Ärztinnen und Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen
MT-R
Medizinphysik-Expert:innen
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